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   LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94   

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https://dejure.org/1997,7405
LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94 (https://dejure.org/1997,7405)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.04.1997 - L 3 U 1168/94 (https://dejure.org/1997,7405)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. April 1997 - L 3 U 1168/94 (https://dejure.org/1997,7405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Gelegenheitsursache - Mordanschlag)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte bei Mordanschlag aus persönlichen Motiven (§ 550 Abs. 1 RVO = § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Denn dann ist die Zurücklegung des Weges von und zur Arbeitsstätte oftmals nur eine von vielfachen beliebigen Gelegenheiten für den Angreifer, das Opfer seiner Feindschaft zu überfallen, das ihm ebensogut zu anderer Zeit und an anderer Stelle erreichbar gewesen wäre (s. dazu Bundessozialgericht - BSGE 10, 57; 13, 290; 17, 75; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; BSG, Urteile vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - und 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 485 a).

    Diese Fälle, in denen von der Rechtsprechung der Versicherungsschutz stets anerkannt worden ist, sind nach den zutreffenden Ausführungen der Beklagten jedoch gerade dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Täter und Opfer keine Beziehungen bestanden bzw. die Beweggründe des Täters weder durch betriebsbedingte noch durch rein private Beziehungen zum Opfer beeinflußt waren, die den inneren ursächlichen Zusammenhang zwischen Überfall und versicherter Tätigkeit in Frage stellen könnten (s. BSGE 17, 75; 10, 56; BSG in BG 1963, 254).

  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 211/74
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff ist ein innerer ursächlicher Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis/Überfallereignis nur dann gegeben, wenn die besonderen Umstände bei der Zurücklegung des für die Verrichtung der Arbeit erforderlichen Weges den Überfall erst ermöglicht oder in entscheidender Weise begünstigt haben (BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 -).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95

    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Denn dann ist die Zurücklegung des Weges von und zur Arbeitsstätte oftmals nur eine von vielfachen beliebigen Gelegenheiten für den Angreifer, das Opfer seiner Feindschaft zu überfallen, das ihm ebensogut zu anderer Zeit und an anderer Stelle erreichbar gewesen wäre (s. dazu Bundessozialgericht - BSGE 10, 57; 13, 290; 17, 75; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; BSG, Urteile vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - und 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 485 a).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Die Auslegung des § 550 RVO, daß bei Nichterweislichkeit betriebsfremder, persönlicher Tatmotive für den Überfall eben nur der betriebsbedingte Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit als wesentliche Ursache des Unfalls/Überfalls übrigbleibe, würde einer Rechtsvermutung für das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall/Überfall gleichkommen, die das BSG mit Recht für Unfälle auf der Betriebsstätte verneint hat (Krasney, a.a.O.; BSGE 19, 52).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Zwar steht fest und ist zwischen den Beteiligten auch unstreitig, daß S. sich zur Zeit des Anschlags auf einem nach § 550 Abs. 1 RVO unter Versicherungsschutz stehenden Weg befand (s. auch BSG SozR 2200 § 550 Nr. 22).
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Denn dann ist die Zurücklegung des Weges von und zur Arbeitsstätte oftmals nur eine von vielfachen beliebigen Gelegenheiten für den Angreifer, das Opfer seiner Feindschaft zu überfallen, das ihm ebensogut zu anderer Zeit und an anderer Stelle erreichbar gewesen wäre (s. dazu Bundessozialgericht - BSGE 10, 57; 13, 290; 17, 75; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; BSG, Urteile vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - und 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 485 a).
  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 221/56
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Diese Fälle, in denen von der Rechtsprechung der Versicherungsschutz stets anerkannt worden ist, sind nach den zutreffenden Ausführungen der Beklagten jedoch gerade dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Täter und Opfer keine Beziehungen bestanden bzw. die Beweggründe des Täters weder durch betriebsbedingte noch durch rein private Beziehungen zum Opfer beeinflußt waren, die den inneren ursächlichen Zusammenhang zwischen Überfall und versicherter Tätigkeit in Frage stellen könnten (s. BSGE 17, 75; 10, 56; BSG in BG 1963, 254).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 40/78
    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Denn dann ist die Zurücklegung des Weges von und zur Arbeitsstätte oftmals nur eine von vielfachen beliebigen Gelegenheiten für den Angreifer, das Opfer seiner Feindschaft zu überfallen, das ihm ebensogut zu anderer Zeit und an anderer Stelle erreichbar gewesen wäre (s. dazu Bundessozialgericht - BSGE 10, 57; 13, 290; 17, 75; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; BSG, Urteile vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - und 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 485 a).
  • BSG, 15.12.1977 - 8 RU 58/77

    Kein UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO bei einem Überfall auf dem Heimweg von der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94
    Denn dann ist die Zurücklegung des Weges von und zur Arbeitsstätte oftmals nur eine von vielfachen beliebigen Gelegenheiten für den Angreifer, das Opfer seiner Feindschaft zu überfallen, das ihm ebensogut zu anderer Zeit und an anderer Stelle erreichbar gewesen wäre (s. dazu Bundessozialgericht - BSGE 10, 57; 13, 290; 17, 75; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; BSG, Urteile vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - und 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 485 a).
  • LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 82/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Soweit die Beklagte sich bei der Ablehnung des Überfalls als Arbeitsunfall auf das Urteil des BSG vom 30. Juni 1998 (B 2 U 27/97 R), dem eine Entscheidung des Senats (HLSG, Urteil vom 23 April 1997 - L 3 U 1168/94) vorausging, bezieht, übersieht sie, dass eine vergleichbare Fallkonstellation hier gerade nicht gegeben ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - L 31 U 394/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Arbeitsunfall - Überfall

    20 Soweit die Beklagte sich bei der Ablehnung des Überfalls als Arbeitsunfall auf das Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom 23. April 1997 (Aktenzeichen L 3 U 1168/94, veröffentlicht in Juris) beruft, das das BSG in seinem Urteil vom 30. Juni 1998 (Aktenzeichen B 2 U 27/97 R, veröffentlicht in Juris) bestätigt hat, übersieht sie, dass eine vergleichbare Fallkonstellation hier gerade nicht gegeben ist.
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